Wettbewerb Miękkie Sewing Call

Wettbewerb Miękkie Sewing Call


Wettbewerbsregeln von Miękkie Sewing Call


1. Wettbewerbsveranstalter
1.1 Der Veranstalter des Wettbewerbs "Miękkie Sewing Call", nachfolgend Wettbewerb genannt, ist: IMM DESIGN SP. Z O.O. Mit der Anschrift: ul.Kwiatowa 16A in 05-500 Mysiadło, eingetragen ins KSR unter der Nummer 0000676853, NIP Nr.7010688645 durch SĄD REJONOWY DLA M. ST. WARSZAWY W WARSZAWIE, XIV WYDZIAŁ GOSPODARCZY KRAJOWEGO REJESTRU SĄDOWEGO in Warschau, mit dem Startkapital von 65000Zł (nachfolgend Miękkie oder Veranstalter
genannt).1.2 Der Wettbewerb wird veranstaltet unter der Einhaltung folgender Regeln (nachfolgend Regeln genannt) und der Beachtung der allgemein geltender Rechtslage.
1.3 Der Wettbewerb findet in der EU und der Schweiz statt.


2. Teilnahme am Wettbewerb
2.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle volljährigen Personen berechtigt, die voll geschäftsfähig sind, die die Bedingungen der folgenden Wettbewerbsregeln erfüllen (ausgenommen Personen, die unter 2.2 genannt
sind) und die im genannten Zeitraum unter dem gekennzeichneten Post auf dem Profil von miękkie.com auf Facebook kommentieren, der unter 4.1 beschrieben wird.
2.2 Zur Teilnahme am Wettbewerb sind nicht berechtigt:
2.2.1 Mitarbeiter oder Mitglieder der Verwaltung des Veranstalters und des
Partners sowie deren Familienangehörige.
2.2.2. Personen, die in irgendeiner Art und Weise an der Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind, sowie Mitglieder der Jury, die den Gewinner
bestimmt.


3. Dauer des Wettbewerbs
3.1 Die Dauer des Wettbewerbs wird im gekennzeichneten Post auf dem Profil
von miękkie.com auf Facebook bekannt gegeben.
3.2 Die Wettbewerbsentscheidung erfolt im gekennzeichneten Post auf dem
Profil von miękkie.com auf Facebook.


4. Wettbewerbsregeln
4.1 Um beim Wettbewerb teilnehmen zu können muss man auf der Platform Facebook angemeldet und registriert sein. Zusätzlich muss man in einem Kommentar unter dem Wettbewerbspost ein Bild sowie die Beschreibung seiner Nähwerke einfügen und die Verlinkung seines Profils auf Instagram.
4.2 Das Thema des Wettbewerbs wird im gekennzeichneten Post auf dem Profil von miękkie.com auf Facebook bekannt gegeben.
4.3 Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.
4.4 Die Anmeldung zum Wettbewerb setzt die Annahme der Wettbewerbsregeln durch den Teilnehmer voraus.
4.5 Der Teilnehmer versichert, dass er alle Rechte an dem genähten Werk besitzt, das ein Bild seiner künstlerischen Originalität abgibt uund frei von physischen und rechtlichen Mängeln sowie Klagen seitens einer dritten Partei ist.
4.6 Im Falle eines Übersendens der Arbeit bzw. Verschicken von Fotos, auf denen der Teilnehmer erkennbar zu sehen ist, erklärt der Teilnehmer, dass der Veranstalter die Fotos in Materialien, die den Wettbewerb betreffen (hier
eingeschlossen sind die Präsentation des Wettbewerbs in der Presse, TV, in Promotionsartikeln und Werbungsartikeln) kostenlos nutzen und öffentlich
verbreiten kann.
4.7 Wenn eine dritte Person eine Klage gegen dern Veranstalter wegen einer Verletzung der Rechte, die unter 4.4 genannt sind erheben sollte, verpflichtet sich der Teilnehmer diese Klage zu schlichten. Zudem wird dieser Teilnehmer mit sofortiger Wirkung disqualifiziert.
4.8 Der Veranstalter hat das Recht zu jeder Zeit den Teilnehmer vomWettbewerb auszuschließen (sowie ihm einen Preis zu verweigern), wenn er gegen die Wettbewerbsregeln verstößt.
4.9 Unvollständige oder fehlerhafte Anmeldungen zum Wettbewerb werden vom Veranstalter ausgeschlossen.
4.10 Der Teilnehmer erteilt seine Zustimmung für die mehrfache (zeitlich, anzahlmäßig sowie territotial unbegrenzte) und kostenlose Nutzung des ganzen Wettbewerbsarbeit oder deren ausgewählten Teile durch den
Veranstalter oder einer Firma, die mit dem Veranstalter durch Kapital oder Personen direkt oder indirekt verbunden ist, sowie durch Subjekte, die durch den Veranstalter in allen bekannten Nutzungsbreichen aufgeigt sind.
Diese wären:
1. Auzfeichnungen und Vervielfältigungen durch das Drucken oder ähnliche Techniken, inbegriffen das Fotokopieren und das Mikrokopieren.
2. Die Ausgabe (Veröffentlichung) und Herausgabe in allen Auflagen, unabhängig von der Form, Standard, System oder Format, ohne die Begrenzung der Auflage und der Exemplare; dies betrifft auch das Recht für den partiellen oder ganzen Vordruck (vor und nach der Produktion), mit inbegriffen sind Fotokopien, Mikrokopien und Mikroreproduktion als auch zur anderwaltigen Vervielfältigung.
3. Das Abspeichern und Kopieren solcher Aufzeichnungen in einem Computer, als auch die zeitlich begrenzte und unbegrenzte Vervielfältigung der ganzen oder partiellen Aufzeichnungen durch unbestimmte Mittel und in einer unbestimmten Form, die für die notwendige Nutzung unabdingbar sind.
4. Die Nutzung zu Marketingzwecken, hier inbegriffen ist die Werbung, Angebote, Benennung oder die Identifizierung mit dem Veranstalter; dies umfasst auch das polygrafische Aufzeichnen und Vervielfältigung und die Nutzung dieser Aufzeichnungen, das audiovisuelle Aufzeichnen durch eine unbestimmte Technik unabhänig vom Standard, System und Format; das visuelle oder phonische Senden durch analoge oder digitale Techniken, die frei gewählt sind, hier inbegriffen das Senden durch einen Satelliten; das Aufzeichnen auf Geräten, die zum mehrfachen Abspielen gemacht sind, mit Hilfe von Ton- und Bilddatenträgern und Datenträgern, hier inbegriffen die Vervielfältigung, Veröffentlichung und das Abspielen von Aufnahmen; das Senden, Abspielen und Emitieren in Sendungen der Massenmedien, nach der Aufnahme auf einem Ton- und oder Bildträger.
5. Öffentlich gemachter Zugang, damit jeder Zugriff erhält in der von ihm bestimmer Zeit und am von ihm bestimmten Ort, durch eine unbestimmte Art und Weise: elektronisch oder digital.
6. Marketing sowie die Verbreitung von Exemplaren und deren Kopien. Der Wettbewerbsteilnehmer erlaubt dem Veranstalter die Nutzung der Urheberrechte auf allen oben genannten Nutzungsfeldern, auch wenn für die Verbreitung der Wettbewerbsarbeit eine notwendige Erschaffung eines Nutzungsstücks sein wird, das auch die Erlaubnis für die gemeinsame oder selbstständige Bearbeitung, Edition, das Einbetten eines Teils oder des Ganzen, darunter die Erschaffung einer neuen Einheit (verändert, gekürzt, ausgeweitet oder komprimiert) mit dem Recht zur Reproduktion auf Datenträgern (Diskette, SD-Karte, Dia, Lichtbild, Mikrofilm, Fotokopie, Mikroreproduktion, CD und DVD) als auch mit dem Recht der Nutzung der Audio- und Videodatenträgern. Der Wettbewerbsteilnehmer erteilt ebenso dem Veranstalter das Recht die angeeigneten Lizenzen für die oben genannte Wettbewerbsarbeit weiter zu geben.
4.11 Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Wettbewerbsarbeit durch den Veranstalter und/oder durch den Veranstalter benannte Dritte für deren Bedürfnisse benutzt werden darf und durch seine Anforderungen der Veröffentlichung und der Verbreitung in den oben genannten Bereichen, eine angemessen Verarbeitung, Korrekturen, Einbettung, Hinzufügen von Titeln und Untertiteln, Abkürzungen, technische Korrekturen, das Erarbeiten von Editionen hier auch stylische Korrekturen (grammatikalisch, sprachlich usw.).

5. Regeln zum Bestimmen vom Gewinner und die Preisvergabe
5.1 Aus den rechtmäßig zugesandten Wettbewerbsanmeldungen wird die Wettbewerbskommission 5 Gewinner aussuchen, indem sie auf folgende Kriterien achten wird: Originalität, Neugier, sachliche und stylistische
Fehlerlosigkeit.
5.1.1 Die Jury wählt aus den angemeldeten Personen 5 aus, die vom Veranstalter die ausgesuchte Stoffart und Menge erhalten (angegen im gekennzeichneten Post auf dem Profil von miękkie.com auf Facebook). Die Liste der Personen wird im gekennzeichneten Post auf dem Profil von miękkie.com auf Facebook veröffentlicht.
5.2 Im Zuge des Wettbewerbs werden die Teilnehmer in einem festgelegten Zeitrahmen, der im gekennzeichneten Post auf dem Profil von miękkie.com auf Facebook veröffentlicht wird, besondere Projekte herstellen, die einer
Abstimmung durch die Nutzer von Facebook unterzogen werden. Das Projekt mit den meisten Likes erhält einen Einkaufsgutschein im Wert von 200PLN oder 50€ zum Einlösen im Onlineshop von miekkie.com (der Gutschein ist
einen Monat gültig ab dem Erhalt – das Datum wird dem Gewinner in einer privaten Nachricht bekannt gegeben beim Übersenden des Gutscheines).
5.2.1 Die Personen, die für das beste Projekt abstimmen, erhalten einen Rabattcode für den Onlineshop von miekkie.com (der Code wird in einem Kommentar bekannt gegeben im Post, mit der Abstimmung für das beste
Projekt).
5.3 Für alle Sachgewinne (Stoff, der dem Gewinner übersandt wird) und den Gutschein ist keine Barauszahlung möglich.
5.4 Der Gewinner kann seinen Gutschein an keine andere Person überschreiben.
5.5 Im Falle des geltenden Rechts ist jeder Gewinner dazu verpflichtet eine Einkommenssteuer im Wert von 10% des Bruttopreises auf die im Wettbewerb gewonnen Sachen zu bezahlen. In dem Falle bezahlt der Veranstalter die
Steuer, die bei dem Gewinner anfällt. Die Voraussetzung für die Gewinnübergabe ist hier, dass der Gewinner die Steuer des Gewinns – in diesem Falle einer Geldgewinns – bezahlt, nachdem der Veranstalter 10 Prozent des Gewinns abgezogen hat. Im Falle eines Sachgewinns muss der Gewinner 10 Prozent des Wertes des Gewinns dem Veranstalter bezahlen.
5.6 Dem Gewinner steht das Recht zu vond em Gewinn abzutreten. In diesem Falle geht der Gewinn in den Besitz des Veranstalters über.
5.7 Voraussetzung für die Übergabe des Gewinns durch den Veranstalter ist die Bezahlung der verlangten Steuer durch den Gewinner, wir im Punkt 5.5 beschrieben, soweit dies erforderlich ist.
5.8 Nach dem Ende des Wettbewerbs wird sich der Veranstalter mit den Gewinnern auf der Platform in Verbindung setzen, auf der der Aufruf für den Wettbewerb gepostet wurde. Dies erfolgt durch eine persönliche Nachricht mit
der Information über den Gewinn mit der Bitte um die Übersendung der benötigten persönlichen Daten, die für den Versand des Gewinns unabkömmlich sind.
5.9 Der Versand des Gewinne erfolgt eine Woche nach Beendigung des Wettbewerbs und der Ergebnisbekanntgabe auf dem Profil von miekkie.com auf Facebook.
5.10 Wenn der Gewinner die unter 5.7 und/oder 5.8 beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt oder den Gewinn innerhalb von einem Monat nicht abholt, verällt der Gewinn.
5.11 Gewinne, die durch keine Datenübermittlung (persönliche und Adressdaten), durch fehlerhafte Datenübermittlung oder durch nicht erfolgte Aktualisierung der Daten durch den Gewinner oder duch eine unvollständige Datenübermittlung (beschrieben unter 5.8) nicht zugesendet werden konnten, verlieren ihre Gültigkeit. In diesem Falle geht so ein Gewinn an einen weiteren Gewinner über.
5.12 Die Voraussetzung zum Erhalt des Gewinns ist die Erfüllung aller in diesem Regelsatz beschriebenen Regeln.
5.13 Eine Liste mit Gewinnern des Wettbewerbs kann auf der Platform, auf der der Aufruf gepostet wurde, in einer anonymisierten Form veröffentlicht werden (z.B. Der Vorname mit dem ersten Buchstaben des Nachnamens oder dem
Seitennamen mit dem Wohnort).


6. Kommission
6.1 Für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Wettbewerbs wird eine Kommission einberufen, die aus Vertretern des Veranstalters besteht.
6.2 Die Kommission überwacht alle Handlungen des Veranstalters, die in diesem Regelsatz beschrieben werden.

7. Persönliche Daten
7.1 Die Verarbeitung von persönlichen Daten erfolgt im Rahmen, das durch die Beschlüsse des Gesetzes vom 10.05.2018 des EU-Parlament und des EU-Rates 2016/679 vom 27.04.2016 festgesetzt wurde, zum Schutze von natürlichen Personen, zur Verarbeitung von persönlichen Daten, zum ungehinderten Fluss von solchen Daten und zum Aufheben des Detektiv 95/46/WE (eine allgemeine Anordnung zum Datenschutz).
7.2 Der Administrator, also derjenige, der über die Nutzung von persönlichen Daten wie: Name, Nachname, Emailadresse bestimmt ist: IMM DESIGN SP. Z O.O.; der unter der Adresse ul.Kwiatowa 16A in 05-500 Mysiadło, Tel.:
0048696748793, Email hello@miekkie.com erreichbar ist.
7.3 Die persönlichen Daten der Wettbewerbsteilnehmer werden verarbeitet, um den Wettbewerb durchzuführen, einen Gewinner zu ermitteln, den Gewinn zuzuordnen, herauszugeben und zu empfangen, den Marketingvorgang zu
klären. Wenn der Teilnehmer seine Zustimmung erteilt, so kann er auch einen Newsletter per Email und Verkaufsangebote des Veranstalters sowie seiner Partner erhalten. Der Veranstalter darf zu Werbezwecken den Teilnehmer kontaktieren.

8. Reklamationen
8.1 Reklamationen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb werden durch den Veranstalter und seiner Adresse bis zu 14 Tage nach Beendigung des Wettbewerbs angenommen.
8.2 Zum Klären von Reklamationen wird eine Kommission einberufen, die aus Vertretern des Veranstalters besteht.
8.3 Im Falle einer Übersendung der Reklamation per Post, entscheidet das Datum des Poststempels.
8.4 Die durch den Teilnehmer erfolgte Reklamation wird von der Kommission nicht später als 14 Tage nach Erhalt begutachtet.
8.5 Die Interessierten werden durch ein Einschreiben spätestens 7 Tag nach der Begutachtung durch die Kommission benachrichtigt.
8.6 Der Beschluss der Kommission ist unanfechtbar, was aber nicht das Recht des Teilnehmers ausschlißt, gegen den Beschluss rechtlich vorzugehen.

9. Endbeschlüsse
9.1 Das Regelwerk dieses Wettbewerbs ist erhältlich auf der Seite miekkie.com und im Hauptsitz des Veranstalters.
9.2 Auf Wunsch des Wettbewerbsteilnehmers kann der Veranstalter eine Kopie des Regelwerks in einem vorfrankierten Umschlaf an den Teilnehmer schicken.
9.3 Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer mit allen Regeln einverstanden.
9.4 Im Falle von ungeklärten Sachverhalten greifen die Vorschriften aus dem
Kodeks Cywilny, insbesondere Art. 919-921.


Der Veranstalter